Herzlich willkommen!

Die Kreishandwerkerschaft Ulm ist die Dachorganisation des Handwerks für den Stadtkreis Ulm und den Alb-Donau-Kreis. In der Kreishandwerkerschaft Ulm sind alle 23 Handwerksinnungen dieses Bezirks, darunter auch mehrere überregionale Innungen, zusammen geschlossen. Wir betreuen damit insgesamt ca. 1.100 Mitgliedsbetriebe, die etwa 9.000 Mitarbeiter und 1.500 Auszubildende beschäftigen. Unsere Hauptaufgabe liegt in der individuellen Beratung unserer Mitglieder in allen Fragen des täglichen Lebens, soweit sie mit der Ausübung eines selbstständigen Handwerksbetriebs in Zusammenhang stehen sowie in der Geschäftsführung von 20 Handwerksinnungen.

Die Innungen und die Kreishandwerkerschaft Ulm sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Kompetente Beratung und der aktive Einsatz für das Handwerk stehen für uns an erster Stelle. Betriebe, die am Markt bestehen wollen, brauchen professionellen Rat, Hilfe in allen handwerksspezifischen Fragen und vor allem einen Partner auf den man sich verlassen kann - ihre Innung und ihre Kreishandwerkerschaft!

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News & Warnungen

Termine

19.04.2024 von 08:00 Uhr bis 20.04.2024 12:00 Uhr

Abgasuntersuchung - AU-Prüfungslehrgang April 2024

Förderverein der Robert Bosch Schule e.V.
Egginger Weg 30, 89077 Ulm 
89077  Ulm


AU-Prüfungslehrgang (Kombi-Lehrgang (G-Kat und Diesel PKW und LKW) oder Einzel-Lehrgang für Kfz-Mechaniker/Elektriker-Meister und –Gesellen, die für die Durchführung der AU verantwortlich bzw. damit beauftragt sind.

27.05.2024 von 08:00 bis 16:00

Ersthelferschulung nach BGV A1 - Grundschulung

Kreishandwerkerschaft Ulm
Schillerstr. 18 
89077  Ulm


Arbeitgeber haben die Pflicht, Vorsorge für den Fall zu treffen, dass im Betrieb ein Unfall eintritt. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Vorsorge ist die Organisation der Ersten Hilfe, wozu insbesondere auch die Bestellung, Aus-, Fort- und Weiterbildung von Ersthelfern gehört.

28.05.2024 von 08:00 bis 16:00

Ersthelferschulung nach BGV A1 - Auffrischungsschulung

Kreishandwerkerschaft Ulm
Schillerstr. 18 
89077  Ulm


Arbeitgeber haben die Pflicht, Vorsorge für den Fall zu treffen, dass im Betrieb ein Unfall eintritt. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Vorsorge ist die Organisation der Ersten Hilfe, wozu insbesondere auch die Bestellung, Aus-, Fort- und Weiterbildung von Ersthelfern gehört.

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