Kurzarbeit

Das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch III. Es ermöglicht bei vorübergehendem Arbeitsausfall die Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die Bundesregierung hat  im Rahmen des Konjunkturpakets II weitere Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld vorgenommen.

Informationen über den aktuellen Stand der Bestimmungen zur Kurzarbeit finden Sie im Internet auf einer speziellen Seite der Bundesagentur für Arbeit.

 

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