Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Im Lauf des Monats August wird voraussichtlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft treten, das eine Ungleichbehandlung/Diskriminierung wegen

  • der Rasse
  • des Geschlechts
  • der ethnischen Herkunft
  • der Religion
  • der Weltanschauung
  • der Behinderung
  • des Alters
  • der sexuellen Identität  

im Arbeits- und Geschäftsleben verhindern soll. Über die Inhalte dieses Gesetzes wurde in der Vergangenheit ausführlich debattiert. Die Arbeitsrechtsexperten der baden-württembergischen Handwerksorganisationen haben nun ein Merkblatt mit Empfehlungen und Musteranschreiben für Unternehmen erarbeitet. Zu diesem Merkblatt weist der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) auf folgendes hin:

Eine Haftung für den Inhalt des Merkblatts kann nicht übernommen werden. Dieser Haftungsausschluss gilt jedoch nicht für den Fall, dass wir bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Bei sonstigen Schäden gilt der Haftungssausschluss nicht für den Fall, dass wir Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) zu vertreten haben. Der Baden-Württembergische Handwerkstag empfiehlt weiter für den Einzelfall eine individuelle Beratung.

Merkblatt des BWHT zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz 

Anschreiben der Mitarbeiter zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz 

 

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