Aktion der Kreishandwerkerschaft Ulm bei Landratsamt und den Kommunen zwecks Anwendung der neuen Vergabegrenzen
Bereits 2008 wurden, nicht zuletzt auf Initiative der Handwerksorganisationen, die Vergabegrenzen, bis zu denen eine freihändige Vergabe oder eine beschränkte Ausschreibung zulässig sind, erhöht. Im Zuge der Konjunkturpakete wurde mit der Verwaltungsvorschrift der Ministerien zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 17.02.2009 auch den kommunalen Auftraggebern in Baden-Württemberg empfohlen, folgende neue Wertgrenzen für die Vergabe von Aufträgen ab 01.03.2009 anzuwenden, wobei es sich hier um Nettobeträge, d.h. Beträge ohne USt, handelt:
VOB-Bereich
VOL-Bereich
Um die Anwendung dieser neuen höheren Grenzen sicher zu stellen, hat sich die Kreishandwerkerschaft am 27.02.2009 (wie bereits auch schon letztes Jahr bei der damals erfolgten Einführung der neuen höheren Grenzen) mit einem Schreiben (siehe Download) an das Landratsamt Alb-Donau-Kreis, die Stadt Ulm und alle 56 Kommunen des Alb-Donau-Kreises gewandt.
Für Sie zum Download: