Abmahnungen wegen der Einbindung von Google Fonts

Aktuell kursieren zahlreiche Abmahnungen, mit denen die Betreiber von Webseiten, die Google Fonts verwenden, abgemahnt werden.

„Google Fonts“ ist ein Schriftendienst von Google. Gerügt wird dabei die Weitergabe der IP-Adresse des Besuchers einer Homepage an Google Fonts. Vereinfacht ausgedrückt wird durch den Server bei der Darstellung einer Homepage auf bei Google Fonts gespeicherte Schriftarten zurückgegriffen. Dabei übermittelt der Server die IP-Adresse des Besuchers. Diese Datenübermittlung wurde gerichtlich als Datenschutzverstoß eingestuft.

Offensichtlich mahnen nun diverse Rechtsanwaltskanzleien (beispielhaft wäre hier die RAAG Kanzlei des Dikigoros Nikolaos Kairis zu nennen ) massenhaft Betreiber von Webseiten ab. Insofern könnte durchaus unterstellt werden, dass die Abmahnungen durch den Rechtsanwalt rechtsmissbräuchlich erfolgen. Zur Klärung dieser Frage empfehlen wir Ihnen aber, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Gerne können Sie auch auf unsere Vertragsanwälte, SGP Rechtsanwälte, zukommen. Die telefonische Erstberatung ist dabei im Rahmen einer Vereinbarung zwischen uns und SGP Rechtsanwälte kostenfrei. Wenden Sie sich dazu bitte an unsere Geschäftsstelle (Tel. 0731/140300)

Ganz wichtig: Prüfen Sie, ob in Ihrer Homepage Google Fonts eingebunden sind! Ist dies der Fall, lassen Sie Ihre Homepage umstellen. Es gibt auch die Möglichkeit, die verwendeten Schriftarten lokal auf Ihrem Server zu speichern, so dass ein Zugriff auf Google Fonts mit Weiterleitung von IP-Adressen nicht mehr erforderlich ist.

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