Auffallend ist, dass in der angeblichen Rechnung der Rechnungsadressat fehlt. Im Kleingedruckten am Fuß der Rechnung wird dann etwas verklausuliert darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Schreiben um keine Rechnung sondern Angebot handelt, das mit Bezahlung angenommen wird. Überweisen Sie auf keinen Fall den geforderten Rechnungsbetrag!

