Mitgliedschaft in einer Innung

Kosten und Nutzen

Eine Checkliste

Innungen und die dazugehörenden Verbände sind die Interessenvertreter der mittelständischen Handwerksbetriebe!

Die Dienstleistungen dieser Interessenvertretung werden auf folgenden Ebenen erbracht:

  • Innungen: örtlich fachgebundene Dienstleistungen
  • Kreishandwerkerschaft: örtlich gewerkübergreifende allgemeine Dienstleistungen sowie Unterstützung der Innungsarbeit vor Ort
  • Landesinnungsverbände: fachgebundene Dienstleistungen und Beratungen sowie Interessenvertretung auf Landesebene
  • Bundesverbände: fachgebundene Dienstleistungen und Beratungen sowie Interessenvertretung auf Bundesebene

A. Fachliche Dienstleistungen von Innungen und Verbänden*

1. Die Innung ist eine leistungsstarke Gemeinschaft im lokalen Gefüge der Wirtschaft

  • Regelmäßiger Erfahrungs- und Meinungsaustausch
  • Rasche und unbürokratische Bewältigung aktueller Tagesprobleme und Fragen durch Ansprechpartner vor Ort
  • Gemeinsam werden Aufgaben gelöst, wichtige Kontakte geknüpft, Spannungsfelder abgebaut

2. Die Innung/Der Verband ist ein starkes Instrument zur Durchsetzung von Mitgliederinteressen.

  • Interessenvertretung im kommunalen und landespolitischen Raum
  • Einsatz für die Anliegen der Unternehmen
  • Verteidigung der Wettbewerbsposition der Mitglieder gegenüber branchenfremder Konkurrenz
  • Vertretung der Arbeitgeberinteressen bei Tarifverhandlungen und Existenzsicherung der Betriebe durch Abschluss realistischer Tarifverträge

3. Innung und Verband informieren und unterstützen ihre Mitglieder.

  • Ständige Informationen über wirtschaftliche, technische und rechtliche Neuerungen
  • Rundschreibedienst und Verbandszeitschrift

4. Innung und Verband stärken das Ansehen der Branche und damit das Image des Unternehmens.

  • Beteiligung an Messen und Ausstellungen
  • Imagefördernde Selbstdarstellung der Branche
  • Werbung für die Leistung der Branche

5. Innung und Verband betreiben Öffentlichkeitsarbeit

  • Innung und Verband betreiben intensive Öffentlichkeitsarbeit durch Kontakte zu regionaler wie überregionaler Presse
  • Bereitstellung von Werbematerialien
  • Aufbau von Internet-Präsenzen

6. Innung und Verband unterstützen die Berufsausbildung.

  • Mitwirkung bei der Abnahme von Zwischen- und Gesellenprüfungen
  • Lehrlingswerbung durch Bereitstellung von Informationsmaterial über die Lehrlingsausbildung
  • Branchengerechte überbetriebliche Ausbildung

7. Die Innungs-Verbandsmitglieder erhalten kostengünstige Branchenberatung, Weiterbildungsangebote und viele weitere attraktive Leistungen.

  • Umfassende betriebswirtschaftliche, technische und rechtliche Beratungen
  • Vertretung der Mitglieder bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Arbeits- und Sozialrecht
  • Umfangreiches Angebot an Unternehmensführungs-Seminaren für Unternehmer , Unternehmerfrauen, Führungskräfte und Mitarbeiter

8. Die Innungs-/Verbandsmitglieder haben Kostenvorteile.

  • Kostenlose Beratungen im betriebswirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Bereich
  • Angebot von günstigen Versicherungen (Alter, Berufsunfähigkeit, HinterbliebenenVersicherung etc.)
  • Verbilligter Bezug von Fachzeitschriften

9. Die Innungs-/Verbandsmitgliedschaft kommt auch den Meisterfrauen zu Gute.

  • Teilnahme an Vorträgen, Lehrgängen und Unternehmensführungs-Seminaren
  • Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen u.v.a.m.

10. Eine mitgliederstarke Innung ist schlagkräftiger.

  • Je größer die Mitgliederzahlung der Innung, desto stärker der Einfluss nach außen im wirtschaftlichen und politischen Umfeld
  • Beschimpfung als sogenannte Trittbrettfahrer entfällt

11. Nur ein mitgliederstarker Verband kann die Interessen der Branche gegenüber Politik und Sozialpartnern wirkungsvoll vertreten.

  • Mitgliedsstarke Innung bedeutet auch starker Verband
  • Starke Interessenvertretung im überregionalen Bereich

B. Allgemeine Dienstleistungen der Kreishandwerkerschaft vor Ort

1. Altersversorgung

  • Beratungen und Sprechtage zu Fragen der Altersversorgung durch das Versorgungswerk des Handwerks

2. Ausnahmegenehmigungen:

  • Sonderparkgenehmigungen für erkennbare Handwerker-Fahrzeuge für den Stadtbereich Ulm

3. Beratung/Hilfestellung

  • Betriebswirtschaftliche Beratung: Vereinbarung von Beratungsterminen
  • Allgemeine Beratung: Fachliche Unterstützung und Beratung in Ausbildungs- und Weiterbildungsfragen 
  • Rechtliche Beratung: Fachliche Unterstützung und Beratung in allgemeinen Fragen des Arbeitsrechts, Vertragsrechts, Tarifrechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie in innungsrechtlichen Fragen

4. Inkassostelle

  • Einzug rückständiger Forderungen zu günstigen Konditionen

5. BÜRGEL-Auskünfte

  • Exklusiv nur über die Kreishandwerkerschaft Ulm: Abruf von Auskünften der Auskunftei BÜRGEL zum Zahlungsverhalten von natürlichen Personen und Firmenkunden, um die Bonität von Kunden vor Auftragsannahme prüfen zu können, zu Sonderkonditionen.

6. Berufsausbildung

  • Betreuung zahlreicher Prüfungsausschüsse, Abnahme von Zwischen- und Gesellenprüfungen

7. Fachinformationen

  • Mit regelmäßig erscheinenden Rundschreiben werden die Mitglieder über aktuelle, die betriebliche Praxis betreffende Geschehnisse informiert

8. Erfahrungsaustausch

  • In Arbeitskreisen z.B. der „Unternehmerfrauen im Handwerk“ oder der „Junioren des Handwerks“ findet regelmäßig fachliche Information und Erfahrungsaustausch statt

9. Geschäftsführung der Innungen (sofern von diesen gewünscht)

10. Interessenvertretung

  • Interessenvertretung durch Kontakte zu Behörden und Institutionen aller Art (Mitarbeit in verschiedenen Gremien der Wirtschaftsorganisationen und im öffentlichen Bereich)

11. Informationsdienst

  • Ständiger Informationsdienst und Angebote von Versammlungen, Seminaren, Schulungen, Informationsfahrten usw. für Mitgliedsbetriebe, Ehrenamtsträger und Mitarbeiter

12. Internet-Präsentation

  • Auftritt Kreishandwerkerschaft mit ihren Innungen und Mitgliedsbetrieben im Internet

13. Mustervorlagen durch Telefax-Abruf-/E-Mail-Abruf-Service:

  • Umfangreiche Vorlagen und Musterverträge aus den Bereichen Arbeitsrecht, Baurecht, Fristen und Finanzierungshilfen des Bundes können per Telefax oder E-Mail abgerufen werden.

14. Öffentlichkeitsarbeit

  • Darstellung und Repräsentation des Handwerks im öffentlichen Leben durch ständige Kontakthaltung mit der örtlichen Presse

15. Rechtsservice

  • Bereitstellung zahlreicher praxisrelevanter Gesetze und Vorschriften

16. Sachverständigenwesen

  • Benennung von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen 

17. Seminare und Informationsveranstaltungen

  • Zu aktuellen praxisrelevanten Themen werden oftmals kostenfrei oder stark vergünstigt für Mitgliedsbetriebe, Ehrenamtsträger und Mitarbeiter Seminare und Informationsveranstaltungen angeboten

18. Service

  • Kuvertier- und Frankier-Service für Massensendungen von Mitgliedern zu Vorzugspreisen zur Unterstützung von Marketing- und Werbemaßnahmen

19. Sonderkonditionen durch Rahmenabkommen

  • Deutliche Kostenersparnisse durch ein Rahmenabkommen mit der Firma MEWA im Bereich Berufsbekleidung, Arbeitskleidung, Schutzkleidung oder Putztücher. MEWA übernimmt die komplette Abwicklung des Bereichs Betriebstextilien.
  • Deutliche Kostenersparnisse durch Telefonkostenoptimierung mittels eines Rahmenabkommens mit der Clever Group
  • Stromeinkaufsgemeinschaft des Handwerks Baden-Württ.
  • Meisterpolice bei Signal/Iduna (Betriebsversicherungspaket)
  • Gruppentarife Kfz-Versicherung
  • D-1 Mobilfunk Rahmenabkommen mit der Deutschen Telekom

20. Umweltschutz und technische Beratungen

  • Spezielle Beratungen können vermittelt werden

21. Vermittlung

  • Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Lehrlingen u. Lehrherrn

22. Wettbewerb

  • Bekämpfung von unlauterem Wettbewerb und Schwarzarbeit

C. Interessenvertretung

Kreishandwerkerschaft, Landes- und Bundesinnungsverbände bis hin zum Zentralverband des deutschen Handwerks leisten - vielfach nach außen nicht sichtbar - innerhalb ihres jeweiligenZuständigkeitsbereiches Interessenvertretung für ihre Handwerksbetriebe. Wir, Innung, Kreishandwerkerschaft und Fachverbände, befassen uns intensiv mit den Angelegenheiten unserer Betriebe und setzen uns für deren Anliegen ein.

Hier sind wir aber auf unsere Mitglieder angewiesen!! Je mehr Handwerker in einer Innung sind, desto wirtschaftlicher kann diese arbeiten und desto stärker und selbstbewusster kann diese nach außen hin auftreten.

Interessenvertretung kommt nicht von selbst. Vielmehr hängt deren Qualität unter anderem auch von der Anzahl der Vertretenen und der zur Verfügung stehenden Mittel ab. Die Handwerker in der Bundesrepublik Deutschland bestimmen selbst über ihre Interessenvertretung.

Nur wenn die Handwerker in unserem Land zusammenstehen und die Arbeit von Kreishandwerkerschaft, Landes- und Bundesinnungsverbänden durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen, ist auch eine kraftvolle Vertretung ihrer Interessen möglich. Auf diese Weise haben die Betriebe aktiven Einfluss auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Mittelstand.

Innungsmitgliedschaft ist ein Stück Zukunftssicherung für jeden Handwerksbetrieb! 

*Je nach Handwerk können die Leistungen verschieden sein

Mitgliederbereich KHS
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